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Münzus Tiefbohrtechnik GmbH

 

Uhlandstr. 5

D-72664 Kohlberg

 

Tel. +49(0)7025/91178-20

Fax +49(0)7025/91178-22

Mobil 015227099809

E-Mail: muenzus@gmx.de

 

Geschäftsführer / CEO:

Uli Münzenmaier

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 270 228 567

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA MÜNZUS TIEFBOHRTECHNIK GmbH

 

1.Allgemeines                                                                                                                                                                                                                       

(1) Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,  Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart  wird. Sie gelten ebenso  für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zum selben Vertragspartner, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.                                                                                    

(2) Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie von diesen Ihren Bestellungen oder sonstigen Erklärungen zugrunde gelegt werden.

 

2. Angebote und Aufträge                                                                                                                   

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form von uns als verbindlich bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Zusendung von Preislisten. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Produkte zustande.                                                                                                                                                  

(2) Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen,  insbesondere ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Zahlungsschwierigkeiten bei uns oder anderen Lieferanten, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Produkte abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

3. Preisstellung und Zahlung                                           

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.      

(2) Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist frei Zahlstelle des Lieferers  zu leisten.                                                                      

(3) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.  

(4) Bei Zahlungsverzug werden, sofern nicht höhere Unkosten entstanden sind,  5,00 EUR pro Mahnung berechnet.

 

4. Lieferzeit                                                                                                                                                                                                                       

(1) Lieferfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Wird die Frist nicht eingehalten und verstreicht eine zu setzende Nachfrist, dann ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.  

(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unsere Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 

(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

 

5. Gefahrenübergang und Entgegennahme                                                                                          

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten übernommen hat. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Sendung auf Kosten des Bestellers durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstiger  versicherbarer  Risiken versichert.   

(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft  auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

 

6. Eigentumsvorbehalt             

(1) Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum am Produkt vor. Die gelieferten Produkte gehen erst dann in das Eigentum über, wenn der Käufer sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat.

(2) Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungs-maßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutze gegen Zugriffe Dritter entstehen.                                                                                                                                                                        

(3) Kommt der Käufer  seiner Zahlungsverpflichtung  trotz einer  Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Besitz befindlichen Produkte ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei entstehenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

 

7. Zahlung                                                                                              

(1) Unsere Rechnungen sind per Überweisung oder Akkreditiv innerhalb der mit dem Käufer vereinbarten Zeit ab Rechnungsdatum zu zahlen.     

(2) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.                                                        

(3) Jede Vertragspartei ist für eine vollständige und korrekte Angabe der Kontoverbindung verantwortlich, an die für sie eine Zahlung des Vertragspartners erfolgen soll.

 

8. Gewährleistung und Haftung                                                                                                                                                                 

(1) Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich und schriftlich zu rügen.                

(2) Für einen nicht rechtzeitig gerügten Mangel besteht unsererseits keine Gewährleistungspflicht. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet und berechtigt. Wir sind jedoch berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.     

(3) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns verweigert wird. Die Höhe etwaiger vertraglicher oder deliktischer Schadensersatzansprüche ist auf das Doppelte des Auftragswertes begrenzt. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nur, wenn sie auf der Verletzung von Vertragspflichten beruhen, die zur Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nichtvertragswesentlicher Nebenverpflichtungen haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.   

(4) Soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz verantwortlich sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob wir seitens unserer Vertragspartner alle erforderlichen Informationen über Änderungen von Gesetzen und Werkstoffen, insbesondere von technischen Anforderungen und spezifischen Zulässigkeiten, erhalten haben, die von uns nach Art und Bedeutung des Auftrages erwartet werden konnten und uns möglichst im Vorfeld bekannt gegeben werden sollten.                                                                           

(5) Bei Sonderanfertigungen sind Mehrlieferungen bis zu 10% der bestellten Mengen zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten bezüglich der Zahlungen und Reklamationen als selbständige Lieferungen.

(6) Bei Produkten, die nach Vorgaben des Bestellers hergestellt werden, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch ihre Anfertigung die gewerblichen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Im Streitfalle  hat er uns schadlos zu halten.

 

9. Nebenbestimmungen                                                             

(1) Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.   

(2) Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unseres berechtigten Interesses erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen des Käufers überwiegen.                                                                                                                              

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorliegenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand  

(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- und Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort  und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Teile ist Nürtingen.

 

Stand: 2014

 

 

 

 

 

 

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